Impressum
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Allgemeines
Diese AGB liegen für jeden gut lesbar in den Geschäftsräumen der Firma shine & more aus oder werden auf Verlangen gesondert ausgehändigt. Mit Erteilung eines Auftrages an die Firma shine & more akzeptiert der Auftraggeber die nachfolgenden Bedingungen der AGB uneingeschränkt. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
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§2 Auftragserteilung/ -annahme
Die Auftragsannahme durch shine & more erfolgt in der Regel ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache. Die Auftragserteilung kann persönlich, telefonisch, per Telefax, per E-Mail oder auf dem Postweg stattfinden und ist verbindlich. Auch ein mündlich erteilter Auftrag gilt als Vertragsabschluss im Sinne des BGB.
Preise für Dienstleistungen, die auf unserer Internetpräsenz oder anderen von uns verwendeten Werbeträgern zu ersehen sind bzw. von Mitarbeitern der Firma shine & more vor einer Besichtigung des zu bearbeitenden Objektes abgegeben wurden, dienen nur als Richtpreise. Verbindliche Konditionen werden durch uns erst nach eingehender Besichtigung des zu bearbeitenden Objektes genannt. Sollte sich dann im Zuge der vereinbarten und durchzuführenden Arbeiten jedoch ein Mehraufwand ergeben, der zum Zeitpunkt der Auftragsannahme nicht absehbar und somit nicht Bestandteil der von uns gemachten Kalkulation / Offerte sein konnte, wird der Kunde/ Auftraggeber darüber informiert. Dieser muss dann eine verbindliche Erklärung darüber abgeben ob diese Arbeiten, soweit für uns möglich, zu dem von uns neu zu benennenden Preis durchgeführt werden sollen oder nicht. Die Entscheidung darüber hat keinen Einfluss auf die Durchführung des grundsätzlich erteilten Auftrags.
Der Auftraggeber verpflichtet sich vor der Auftragsvergabe,
sämtliche am Fahrzeug vorhandenen Schäden mitzuteilen. Diese werden
nach einer Sichtprüfung von Mitarbeitern der Firma shine & more
in dem vom Auftraggeber gegenzuzeichnenden Auftragsformular
festgehalten und somit von einer späteren Haftung ausgeschlossen.
Sollten sich im Zuge der Auftragserledigung weitere verdeckte und
auch in einer Sichtprüfung nicht sofort erkennbare Schäden
offenbaren, werden diese bildlich dokumentiert und dem Auftraggeber
sofort mitgeteilt. Auch diese sind von der Haftung und späteren
Regressforderungen ausgenommen.
shine & more behält sich vor, Arbeiten oder Teilarbeiten
abzulehnen, wenn diese ein vom Auftraggeber gewünschtes/ erhofftes
Ergebnis nicht nach sich ziehen können. Sollte der Auftraggeber
dennoch darauf bestehen, dass diese Arbeiten ausgeführt werden,
sind sie von der Gewährleistungs- bzw. Nachbesserungspflicht
ausgenommen. Ein entsprechender Verweis wird im Auftrag vermerkt.
shine & more garantiert die Verwendung hochwertiger Reinigungs-
und Pflegesubstanzen. Aber auch diese enthalten teilweise rein
chemische Substanzen. Sollte dem Auftraggeber/ Kunden bekannt sein,
dass das Fahrzeug durch Personen bewegt wird, die auf
bestimmteInhaltsstoffe teilweise allergische Reaktionen zeigen
können, ist dies unbedingt vor der Auftragsvergabe mitzuteilen.
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass sein Fahrzeug von einem Mitarbeiter der Firma shine & more zum Zwecke der Auftragserledigung auch im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird. shine & more verpflichtet sich, darüber zu wachen, dass dies nur durch Mitarbeiter mit einer entsprechenden Fahrerlaubnis stattfindet. Durch den / die Mitarbeiter verursachte Schäden, die im Rahmen dieser Maßnahme entstanden sind, werden durch die Betriebshaftpflichtversicherung der Firma shine & more gedeckt. Diese Deckung entfällt, wenn ein Schaden auf Grund von nicht offensichtlichen, gravierenden Mängeln am Fahrzeug entstanden ist.
Sollte die Vereinbarung darüber getroffen werden, dass das Fahrzeug / Objekt auf dem Betriebshof oder sonstigen Gelände des Auftraggebers bearbeitet / gereinigt wird, hat dieser für Begebenheiten zu sorgen, die die Durchführung der Arbeiten gewährleisten. Sollte die Möglichkeit der Ausführungen be- oder verhindert werden, haftet der Auftraggeber für die zusätzlichen Aufwände und daraus evtl. entstehende Mehrkosten in vollem Umfang. Der Auftraggeber kann darüber entscheiden ob das Fahrzeug, im Falle eines unumgänglichen Arbeitsabbruchss.
1.) zur Betriebsstätte von shine & more verbracht wird, um dort
die dann noch notwendigen Arbeiten durchzuführen oder
2.) ob die Arbeiten zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen
werden sollen.
Es muss vom Auftraggeber eine erneute Order erteilt werden. Die
bislang erbrachten Leistungen gelten somit als eigenständiger
Auftrag und werden separat zur Abrechnung gebracht.
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§3 Fristen und Stornierungen
Stornierungen und Änderungen von Aufträgen gelten erst nach unserem
ausdrücklichen Einverständnis als angenommen.
Stornierungen sind vom Auftraggeber spätestens 3 Werktage vor dem
eigentlich vereinbarten Termin mitzuteilen. Sollte keine
nachweisbare höhere Gewalt (z.B. Diebstahl/ Unfall/ Bandschaden)zu
einem Unterschreiten dieser Frist geführt haben, erhebt
shine&more Stornogebühren in Höhe des halben Auftragswertes.
Mindestens jedoch 200,00€. Diese sind vom Auftraggeber zu
entrichten.
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§4 Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt rein netto ohne Abzug fällig. Eine andere Zahlungsform bedarf einer entsprechenden Vereinbarung. Im Falle einer anderen Zahlungsform gilt ein Zahlungsziel von 5 Tagen nach Rechnungserhalt als vereinbart. Bei Überschreitung des Zahlungsziels berechnen wir Zinsen in Höhe von 2% über dem dann gültigen Bankzins. Die zum Zeitpunkt der Auftragserledigung gesetzlich festgelegte Mehrwertsteuer wird getrennt ausgewiesen. Zahlungen sind grundsätzlichin der in Deutschland gültigen Währung (Euro) zu leisten. Das Einrichten von Preisänderungen oder Rabattregelungen bleibt uns vorbehalten. Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen von uns nicht anerkannter Forderungen bzw. Reklamationen seitens des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Sollten berechtigte Forderungen von Seiten des Kunden bestehen, darf eine Verrechnung mit unseren Forderungen nur nach ausdrücklicher Vereinbarung vorgenommen werden.
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§5 Haftung
Sollten im Rahmen der durchgeführten Arbeiten vermeidbare Schäden
am Kraftfahrzeug entstehen, übernimmt shine & more die Haftung
für den dann festzuhaltenden Schadenumfang. shine & more behält
sich vor, zur Feststellung der Schadenssumme einen eigens
beauftragten Gutachter heranzuziehen. In unseren Räumlichkeiten
abgestellte Fahrzeuge sind grundsätzlich gegen Ein-/ Aufbruch,
Diebstahl und Brandschäden versichert.
Keine Haftung wird übernommen für:
1.) Verdeckte Beschädigungen wie Kratzer, Steinschlag,
Lackablösungen, per Tupflack ausgebesserte Stellen u.Ä., die erst
nach
dem Reinigen des Lacks sichtbar werden können.
2.) Farbabweichungen in Polstern/ Teppichen nach erfolgter
Behandlung.
3.) Abstellen von Fahrzeugen auf unserem Firmengelände vor oder
nach den Öffnungszeiten und daraus evtl. resultierende
Beschädigungen oder Diebstahl.
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§6 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist unabhängig vom Erfüllungsort für Leistung,
Lieferung und Zahlung Lüneburg. Sofern der Vertragspartner
Vollkaufmann ist, wird hiermit vereinbart, dass für alle
Rechtsstreitigkeiten aus dem zu Grunde liegenden
Vertragsverhältnis, ohne Rücksicht auf den Streitwert, das Gericht
in Lüneburg zuständig ist. Die Nichtigkeit einer einzelnen
Bestimmung der vorstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen berührt
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder
undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder
undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des
Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen
oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und
durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen
Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der
unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt
haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den
Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB
findet keine Anwendung.
